Die EU hat Sanktionen gegen bestimmte Länder und Gebiete beschlossen. Darüber hinaus haben wir eigene Regeln, die unter anderem auf den Bedingungen unserer Zahlungspartner beruhen. Deshalb ist es nicht erlaubt, bestimmte Waren zu verkaufen, die in diesen Ländern und Gebieten hergestellt wurden oder von dort stammen. Für einige Länder gilt das Verbot für alle Waren, für andere nur für bestimmte Arten von Waren.
Verkauf verboten
Iran
Kuba
Nordkorea
Syrien
Krim und Sewastopol
Die besetzten Teile von Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja
Das Verbot gilt unabhängig vom Alter der Ware. Es umfasst zum Beispiel:
Teppiche
Münzen und Banknoten
Briefmarken
Antiquitäten
Schmuck
Kunsthandwerk
Bücher, Musik und Filme
Zigarren, Zigarrenkisten und Zigarrenbanderolen aus Kuba
Es ist nicht erlaubt, bestimmte Waren zu verkaufen, die aus Russland oder Belarus eingeführt wurden, nachdem die Verbote der EU in Kraft getreten sind. Das gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Waren, zum Beispiel wenn die Ware aus Russland oder Belarus verschickt wird oder vor Kurzem dort gekauft wurde. Das Verbot umfasst unter anderem:
Gold, Goldmünzen und Goldschmuck
Diamanten und Schmuck mit Diamanten
Holz und Holzgegenstände, zum Beispiel Schalen, Rahmen und Dekorationsgegenstände
Möbel, Lampen, Kissen und Bettdecken
Glas, zum Beispiel Glasgeschirr, Dekorationsglas und Glasperlen
Silbergegenstände, aber kein Silberschmuck
Kameras und Mobiltelefone
Kosmetik und Seife
Taschen, Leder, Pelzfelle, Schuhe und bestimmte Damenbekleidung
Eisen und Stahl, auch Gusseisen und Küchenartikel
Kaviar
Autos und Sportboote
Waffen und militärische Ausrüstung
Es ist nicht erlaubt, Kulturgüter aus dem Irak zu verkaufen, die nach dem 6. August 1990 aus dem Land ausgeführt wurden, zum Beispiel archäologische Gegenstände, antike Münzen, Keilschrifttafeln und Rollsiegel.
Entscheidend ist, wo der Gegenstand hergestellt oder geprägt wurde, gemessen an den heutigen Grenzen. Es spielt keine Rolle, welches Land oder Reich es damals gab. Eine antike Münze, die im heutigen Iran geprägt wurde, gilt also als iranisch, und eine griechische Münze aus Pantikapaion gilt als Ware von der Krim.
Verkauf erlaubt, mit Einschränkungen
Die Verbote gelten nicht für Waren, die sich bereits vor Inkrafttreten des Verbots in der EU befanden, zum Beispiel ältere sowjetische Gegenstände, die schon lange in Schweden sind. Bei Gold gilt das Verbot nur für Gold, das nach dem 22. Juli 2022 aus Russland oder nach dem 1. Juli 2024 aus Belarus ausgeführt wurde.
Kulturgüter aus dem Irak dürfen verkauft werden, wenn du nachweisen kannst, dass der Gegenstand vor dem 6. August 1990 aus dem Land ausgeführt wurde.
Verkauf erlaubt
Waren aus Russland und Belarus, die nicht unter die Verbote fallen, zum Beispiel Briefmarken, Banknoten, Münzen, die nicht aus Gold sind, Porzellan, Uhren ohne Diamanten, Schmuck ohne Gold oder Diamanten, Kunst, Ikonen, Bücher, Spielzeug, Uniformen und Medaillen
Teppiche im persischen Stil, die in anderen Ländern als dem Iran hergestellt wurden, zum Beispiel in Indien oder Pakistan
Moderne irakische Banknoten und Briefmarken
Produkte mit kubanischen Marken, die außerhalb Kubas hergestellt wurden, zum Beispiel Feuerzeuge