Warum haben wir Regeln für Tiere und tierische Produkte?
Der Verkauf von Tieren und tierischen Produkten ist durch schwedisches Recht und EU-Recht geregelt. Einige Arten sind geschützt und dürfen daher nicht frei verkauft oder gehandelt werden. Um Tiere und bedrohte Arten zu schützen, haben wir Regeln dafür, was auf Tradera verkauft werden darf.
Verkauf nicht erlaubt
Lebende Tiere
Tierfallen, zum Beispiel Fuchsfallen und Hechtfallen
Pelz, bei dem nicht angegeben ist, von welchem Tier er stammt
Medikamente für Tiere
Elektrohalsbänder und Zeckenhalsbänder für Tiere
Teile oder Produkte von Hunden und Katzen
Geschützte Arten
Teile oder Produkte von geschützten Arten dürfen nur verkauft werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum Verkauf berechtigt sind. Das gilt zum Beispiel für Elfenbein, Schildpatt und Teile von Greifvögeln.
Teile oder Produkte von geschützten Säugetieren:
Primaten (alle Arten von Affen)
Wale (Wale, Delfine und Schweinswale)
Die meisten Wildkatzen (zum Beispiel Ozelots, Leoparden, Löwen, Geparden, Tiger, Luchse und Bengalkatzen)
Elefanten
Wölfe
Braunbären
Nashörner
Vögel, die in der EU wild leben, stehen unter Schutz. Es ist daher nicht erlaubt, sie zu verkaufen, weder lebend noch ausgestopft noch in Teilen wie Federn und Eiern. Das gilt auch für Vögel, die in Gefangenschaft geboren und aufgezogen wurden.
Teile oder Produkte von geschützten Vögeln:
Alle Greifvögel, zum Beispiel Wanderfalken, Seeadler, Milane, Habichte und alle Arten von Eulen
Teile oder Produkte von geschützten Fischen und anderen Wassertieren:
Alle Arten von Stören der Ordnung Acipenseriformes, Riesenhaie und Weiße Haie
Bestimmte Arten von Korallen, Seepferdchen, Flusskrebsen und anderen Krebstieren
Verkauf erlaubt, mit Einschränkungen
Ist die Art in Anhang A der CITES-Liste aufgeführt oder nach der EU-Verordnung über den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten geschützt, darf der Gegenstand verkauft werden, wenn er eine CITES-Bescheinigung der schwedischen Landwirtschaftsbehörde (Jordbruksverket) hat.
Ist die Art in Anhang B oder C der CITES-Liste aufgeführt, müssen Sie nachweisen können, dass der Gegenstand legal erworben wurde. Angaben zu Bescheinigungen oder anderen Dokumenten müssen in der Anzeige enthalten sein.
Wenn Sie ein ausgestopftes Tier verkaufen, muss in der Anzeige immer angegeben sein, um welche Art es sich handelt und woher es stammt.
Verkauf erlaubt
Pelze, ausgestopfte Tiere und andere Produkte aus Tierteilen von nicht geschützten Arten, zum Beispiel:
Bisam
Polarfuchs, blau oder weiß
Europäischer Biber
Rotfuchs/Silberfuchs
Persianer/Karakulschaf
Kojote
Sumpfbiber/Nutria
Nerz
Waschbär
Zobel
Möchten Sie prüfen, ob eine Art geschützt ist und unter CITES fällt? Besuchen Sie die Websites der schwedischen Landwirtschaftsbehörde (Jordbruksverket) und von CITES für weitere Informationen.