Explosive und leicht entzündliche Artikel gelten oft als Gefahrgut und dürfen nicht per Post oder mit Transportunternehmen verschickt werden. Manche Chemikalien und behandelten Materialien können außerdem gesundheitsschädlich sein, und der Handel mit ihnen ist nach schwedischem und europäischem Recht verboten oder eingeschränkt. Mehr dazu findest du auf den Websites der schwedischen Behörde für Zivilverteidigung und der schwedischen Chemikalienbehörde.
Verkauf verboten
Feuerwerk, Wunderkerzen, Fackeln, Signalraketen und andere pyrotechnische Gegenstände
Flüssiggas, Petroleum, Benzin, Feuerzeugbenzin und andere leicht entzündliche Flüssigkeiten und Brennstoffe
Gasflaschen und Gasbehälter, auch leere
Streichhölzer
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, also Chemikalien, die zur Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden können
Lose Airbags, Lenkräder mit Airbag, Gasgeneratoren für Airbags und ausgelöste Airbags
Gurtstraffer
Airbag-Helme
Pestizide
Artikel, die Quecksilber enthalten, zum Beispiel ältere Thermometer, Barometer, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Decken und Plaids, die mit Mottenschutzmittel behandelt wurden
Feuerlöscher, die Tetrachlorkohlenstoff enthalten, Glasfeuerlöscher und Messingfeuerlöscher mit T-förmigem Griff
Andere Artikel mit Chemikalien, die nicht dem schwedischen oder europäischen Recht entsprechen
Gasflaschen, Streichhölzer, Airbags und Gurtstraffer dürfen auch nicht nur zur Abholung verkauft werden. Der Grund ist, dass wir derzeit nicht verhindern können, dass der Artikel trotzdem verschickt wird.
Verkauf erlaubt
Campingkocher, sofern die Gaskartusche nicht mitgeliefert wird
Feuerlöscher, die keinen Tetrachlorkohlenstoff enthalten
Schmuck mit Nickel, Cadmium oder Blei, sofern er die EU-Grenzwerte einhält
Leere Streichholzschachteln, sofern in der Anzeige klar angegeben ist, dass die Schachtel leer ist