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Ausgebliebener Verkauf

Manchmal einigen sich Verkäufer und Käufer darauf, einen Kauf rückgängig zu machen – zum Beispiel wenn die Ware beschädigt wurde oder ein Missverständnis entstanden ist. Das ist natürlich nie schön, wenn es passiert, aber wir führen jetzt eine Funktion ein, die die Abwicklung für beide Parteien erleichtert, wenn ein Kauf nicht zustande kommt.

Wie funktioniert eine Anfrage zu einem nicht zustande gekommenen Verkauf?

Nur der Verkäufer kann eine Anfrage zur Stornierung des Kaufs starten. Wie bisher kannst du in diesem Ablauf einen Käufer melden, der nicht bezahlt – aber jetzt hast du auch die Möglichkeit, einen Kauf zu stornieren, wenn beide Parteien sich darauf geeinigt haben, den Kauf rückgängig zu machen.

  • Gehe zur Verkaufsliste und suche die Bestellung oder den Artikel, dessen Verkauf storniert werden soll. (Derzeit können nur alle Käufe in einer Bestellung storniert werden – es ist nicht möglich, einzelne Artikel aus einer Bestellung zu entfernen).
  • Klicke auf "Weitere Aktionen"
  • Klicke auf "Nicht zustande gekommener Verkauf"

Wenn der Käufer nicht bezahlt hat und ihr euch nicht auf eine Stornierung geeinigt habt:

  • Wähle "Käufer melden"
  • Die Provisionsgebühr wird automatisch gutgeschrieben
  • Der Käufer erhält einen Eintrag im System – bei wiederholtem Verhalten kann das Konto des Käufers gesperrt werden

Wenn beide Parteien sich auf eine Stornierung des Kaufs geeinigt haben:

  • Wähle "Käufer nicht melden"
  • Die Anfrage wird an den Käufer gesendet, um die Stornierung zu bestätigen
  • Sobald der Käufer akzeptiert hat, wird die Provisionsgebühr automatisch gutgeschrieben
  • Wenn der Käufer nicht antwortet oder die Anfrage abgelehnt wird, gilt der Kauf nicht als storniert – wir empfehlen, diese Funktion nur zu verwenden, wenn man sich bereits geeinigt hat

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